1. Öffnungsspannungsprüfung: Saubere Druckluft mit Nenndruck wird an den Einlass des elektromagnetischen Impulsventils angeschlossen. Anschließend werden 85 % der Nennspannung und eine Öffnungsdauer von 0,03 s an das Ventil angelegt, um dessen ordnungsgemäße Öffnung zu prüfen. 2. Schließdruckprüfung: An den Lufteinlass des elektromagnetischen Impulsventils wird saubere Druckluft mit 0,1 MPa angeschlossen. Anschließend wird das elektrische Signal des Schließventils angelegt, um dessen zuverlässiges Schließen zu prüfen. 3. Spannungsfestigkeitsprüfung: Der Lufteinlass des elektromagnetischen Impulsventils wird für 60 Minuten mit sauberer Druckluft von 0,8 MPa beaufschlagt. Dabei wird die Dichtheit der Dichtungen geprüft. 4. Isolationswiderstandsprüfung: (1) Der Isolationswiderstand der elektromagnetischen Spule gegen das Außengehäuse wird unter den vorgegebenen Umgebungsbedingungen mit einem 500-V-Megohmmeter (Messbereich 0 MΩ bis 500 MΩ, Genauigkeit 1. Ordnung) gemessen. (2) Platzieren Sie das Ventil in der Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierungsbox. Stellen Sie die Temperatur auf 35 °C und die relative Luftfeuchtigkeit auf 85 % ein. Legen Sie eine sinusförmige Wechselspannung von 50 Hz und 250 V für 1 Minute zwischen die elektromagnetische Spule und das Ventilgehäuse an, um einen möglichen Defekt festzustellen. 5. Vibrationsprüfung: Befestigen Sie das Ventil auf dem Vibrationsprüfstand und testen Sie es 30 Minuten lang mit einer Frequenz von 20 Hz, einer Amplitude von 2 mm und einer Dauer von 20 Minuten. Prüfen Sie, ob die Befestigungselemente der einzelnen Ventilteile fest sitzen und ob das Ventil einwandfrei funktioniert. 6. Membranlebensdauerprüfung: Schließen Sie saubere Druckluft mit Nenndruck an den Einlass des elektromagnetischen Impulsventils an. Legen Sie eine Nennspannung mit einer Impulsbreite von 0,1 s und einem Impulsabstand von 3 s an das Ventil an und erfassen Sie die kontinuierliche bzw. kumulative Betriebsdauer. Prüfklassifizierung: Redaktion 1. Die Produkte müssen vor Verlassen des Werks einzeln gemäß den Anforderungen der Abschnitte 2, 3, 4 und 9 geprüft werden. 2. Vierteljährlich sind stichprobenartig 15 % (mindestens 10) der Produkte aus dem Werk zu entnehmen und gemäß den Abschnitten 5 und 8 der technischen Anforderungen zu prüfen. Eine Typprüfung ist in folgenden Fällen durchzuführen: A) bei der ersten Produktcharge; B) bei Änderungen der Produktionsprozesse und -materialien; C) bei in Chargen gefertigten Ventilen (Prüfung alle drei Jahre); D) bei den Anforderungen der nationalen Qualitätsüberwachungsstruktur.Hersteller von Impulsventilspulen
Veröffentlichungsdatum: 11. November 2018



